Allgemeine Geschäftsbedingungen - B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Miller GmbH
- 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Dr. Miller GmbH, Lagerstraße 11, 20357 Hamburg (nachfolgend „Dr. Miller“) und ihren Kunden.
(2) Die AGB gelten für folgende Leistungsbereiche:
- a) die entgeltliche Nutzung der pharmazeutischen Labore zur Selbstherstellung von Arzneimitteln gemäß § 13 Abs. 2b AMG durch Ärzte und Heilpraktiker,
- b) Bereitstellung und Lieferung von Wirk- und Hilfsstoffen zur Selbstherstellung, von Injektions- und Infusionslösungen, sowie oralen oder topischen Arzneimitteln,
- c) die Gefriertrocknung, Kryokonservierung, Lagerung und der Versand von selbsthergestellten Arzneimitteln,
- d) die Lohnherstellung von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika,
- e) die Entwicklung individueller Rezepturen,
- f) der Verkauf von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika an Unternehmer und Verbraucher.
(3) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
- 2 Kundenkreis
(1) Die Leistungen nach § 1 Abs. 2 lit. a–c richten sich ausschließlich an approbierte Ärzte und zugelassene Heilpraktiker.
(2) Leistungen nach § 1 Abs. 2 lit. d–f können sowohl gegenüber Unternehmern als auch – soweit ausdrücklich vorgesehen – gegenüber Verbrauchern erbracht werden.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- 3 Selbstherstellung von Arzneimitteln (§ 13 Abs. 2b AMG)
(1) Dr. Miller stellt Ärzten und Heilpraktikern ein pharmazeutisches Herstellungslabor zur Verfügung, das technisch, organisatorisch und personell für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln gemäß § 13 Abs. 2b Satz 1 AMG ausgestattet ist.
(2) Die Selbstherstellung erfolgt ausschließlich zur persönlichen Anwendung bei einem bestimmten, zum Zeitpunkt der Herstellung feststehenden Patienten des jeweiligen Arztes oder Heilpraktikers.
(3) Die Herstellung der Arzneimittel erfolgt eigenverantwortlich durch den selbstherstellenden Arzt oder Heilpraktiker. Mitarbeiter der Dr. Miller wirken ausschließlich unterstützend, unter der fachlichen Leitung und auf Weisung des Selbstherstellers, an einzelnen Herstellungsschritten mit.
(4) Dr. Miller übernimmt keine Herstellerverantwortung im arzneimittelrechtlichen Sinne für im Rahmen der Selbstherstellung hergestellte Arzneimittel.
- 4 Verantwortung des Selbstherstellers
(1) Der selbstherstellende Arzt oder Heilpraktiker trägt die alleinige Verantwortung für
- Indikation und therapeutische Entscheidung,
- Auswahl, Zusammensetzung und Dosierung der Wirk- und Hilfsstoffe,
- Durchführung und Dokumentation der Herstellung,
- Prüfung und Freigabe der hergestellten Arzneimittel,
- Anwendung am Patienten sowie
- die Einhaltung sämtlicher arzneimittelrechtlicher, berufsrechtlicher und haftungsrechtlicher Pflichten.
(2) Der Selbsthersteller versichert, die Anzeige gemäß § 67 AMG gegenüber der zuständigen Behörde ordnungsgemäß vorzunehmen.
(3) Heilpraktiker versichern zusätzlich, keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel herzustellen.
- 5 Dokumentation, Foto- und Videoaufzeichnungen
(1) Die Herstellungsvorgänge können durch Dr. Miller zum Zwecke der Qualitätssicherung, Dokumentation und Nachweisführung fotografisch und/oder per Video aufgezeichnet werden.
(2) Die Aufzeichnungen werden von Dr. Miller archiviert. Eine Herausgabe an den Selbsthersteller erfolgt nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch.
(3) Die Aufzeichnungen enthalten keine patientenbezogenen oder personenbezogenen Daten. Der Selbsthersteller ist verpflichtet, erforderliche Einwilligungen seiner Patienten eigenständig einzuholen.
- 6 Ausgangsstoffe, Injektions- und Infusionslösungen
(1) Dr. Miller stellt Wirk- und Hilfsstoffe zur Verfügung, die zur individuellen Anwendung durch den selbstherstellenden Arzt oder Heilpraktiker bestimmt sind.
(2) Die Verantwortung für die therapeutische Eignung, Dosierung und Anwendung dieser Stoffe liegt ausschließlich beim jeweiligen Behandler.
(3) Dr. Miller schuldet keine medizinische Beratung, Therapieempfehlung oder Zusicherung eines Behandlungserfolgs.
- 7 Lohnherstellung (Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetik)
(1) Dr. Miller übernimmt auf Wunsch die Lohnherstellung von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika.
(2) Je nach vertraglicher Vereinbarung tritt entweder der Auftraggeber oder Dr. Miller als verantwortlicher Inverkehrbringer auf.
(3) Der Leistungsumfang kann neben der Produktion auch die Rezepturentwicklung, Deklarationsprüfung und Verpackungsgestaltung umfassen.
(4) Eine rechtliche oder wettbewerbsrechtliche Prüfung der Vermarktung durch den Auftraggeber schuldet Dr. Miller nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- 8 Verkauf an Verbraucher (Lebensmittel, Nahrungsergänzung und Kosmetik)
(1) Beim Verkauf an Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz.
(2) Widerrufsrechte bestehen nur, soweit gesetzlich vorgesehen. Für entsiegelte oder geöffnete Produkte können Widerrufsrechte ausgeschlossen sein.
(3) Produktbeschreibungen stellen keine Heilversprechen dar.
- 9 Preise, Abrechnung
(1) Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten, Kostentableaus oder individuellen Vereinbarungen.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, unverzüglich fällig.
- 10 Haftung
(1) Dr. Miller haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Dr. Miller nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Dr. Miller haftet nicht für Schäden, die aus der unsachgemäßen Herstellung, Dosierung, Anwendung oder therapeutischen Verwendung von Präparaten durch Ärzte oder Heilpraktiker resultieren.
(4) Eine Haftung für den therapeutischen Erfolg ist ausgeschlossen.
- 11 Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Diese AGB wurden erstellt durch Kanzlei Fischer-Battermann.